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BVerwG, 21.03.1994 - 7 B 213.93 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln
Verfahrensgang
- VG Dresden, 12.08.1993 - 1 K 632/93
- BVerwG, 21.03.1994 - 7 B 213.93
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.1994 - 7 C 32.92
Vermögensfragen - Bodenreformgrundstücke - Rückführung - Entschädigungslose …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1994 - 7 B 213.93
Soweit sich die Beschwerde auf die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG bezieht, fehlt es an den Voraussetzungen für eine Revisionszulassung schon deshalb, weil der beschließende Senat durch sein Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 7 C 32.92 - geklärt hat, daß das an Bodenreformgrundstücken bestehende Bodenreformeigentum persönliches Arbeitseigentum des Neubauern war, dem von vornherein die Belastung innewohnte, bei Aufgabe der Bodenreformwirtschaft in den Bodenfonds zurückzufallen, und daß in diesem Vorgang keine entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst- a VerrnG gesehen werden kann.